Wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gebaut oder erworben wird, können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung von Wohnungsbaufördermitteln dient zum Erhalt und Neubau von preiswertem und sozialem Wohnraum. Zum Beispiel können Investitionsbanken zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vergeben.

Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen, aber auch der Neubau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Zudem werden Modernisierungsmaßnahmen auch gefördert.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)

Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.

Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.

Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

Die Kosten erfragen Sie bitte beim Kreis Gütersloh.

Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnungsraumfördermittel.

Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

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  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück