Planen Sie Baumaßnahmen an oder in der Nähe eines Denkmals? Wollen Sie ein Denkmal in Stand setzen? Dann benötigen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahmen eine denkmalrechtliche Erlaubnis!

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis, wenn Sie Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen an oder in der Nähe eines Denkmals planen – auch wenn es sich um eine „Kleinigkeit“ handelt.

Denkmäler sind Objekte, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Daher sind bauliche Maßnahmen nicht ohne weiteres möglich. Vor einer baulichen Maßnahme müssen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung der Maßnahmen durch die Untere Denkmalbehörde (Stadt Rheda-Wiedenbrück) erhalten.

Um eine solche denkmalrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme einen Antrag stellen.

Im Rahmen von gemeinsamen Terminen können vorab Fragen geklärt werden – gerne können diese Termine auch direkt an dem Denkmal stattfinden.

Nach positiver Prüfung Ihres Vorhabens erhalten Sie die Erlaubnis.

  • Sie sind Eigentümer*in eines Denkmals und möchten dieses durch eine bauliche Maßnahme instand setzenlassen.
  • Die bauliche Maßnahme dient dem Erhalt des Denkmals und ist demnach im öffentlichen Interesse
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
    Achtung: Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen!
  • Zum Ist-Zustand:
    • Fotos vom aktuellen Zustand des Denkmals
    • Bestandspläne
    • Maßnahmen- und Schadensbeschreibung
  • Zum Soll-Zustand:
    • Maßnahmepläne
    • Detaillierte Maßnahmenbeshreibung
    • Kopien von Leistungsbeschreibungen und/oder Angeboten
    • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme

Die baulichen Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung der Erlaubnis durchgeführt werden!

Wenn Sie eine bauliche Maßnahme an einem Denkmal ohne die erforderliche Erlaubnis durchführen lassen, handelt es sich um eine mögliche Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden kann.

Kontaktieren Sie die Untere Denkmalbehörde am besten bereits vor der Antragstellung – in einem persönlichen Gespräch, auch vor Ort, können so bereits wichtige Informationen ausgetauscht werden.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Ist- und Soll-Zustand bei. Den Antrag müssen Sie in zweifacher Ausfertigung schriftlich bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Untere Denkmalbehörde) einreichen.

Die Untere Denkmalbehörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und auf die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 9 Denkmalschutzgesetz.

Wenn Ihre bauliche Maßnahme in Einklang mit dem Denkmalschutz steht, erhalten Sie die Erlaubnis zur Durchführung Ihrer Maßnahme.

Einrichtung

Kontaktpersonen

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück