Den Gemeinden obliegen die Aufgaben der Aufnahme und Betreuung von besonderen Einwanderungsgruppen. Über die Verteilung und Zuweisung dieser besonderen Einwanderungsgruppen an die Gemeinden entscheidet das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG)

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II.2-50.2 Integration und Wohnen

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