Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei
- Nachweis des Merkzeichens “G" im Schwerbehindertenausweis,
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die
- die Altersgrenze (schrittweise Anhebung von 65 bis 67 Jahre) erreicht haben oder
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrent lebenden (Ehe)Partners sicherstellen können und
- in Deutschland leben.
- Antrag
- Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
- Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
- Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
- Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
keine
Einzelfallabhängig
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung
Die Grundsicherung muss beantragt werden. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeitenden im Einzelfall prüfen.
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II.2-50.1 Soziales
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