Gemeinsam mit dem Bauantrag für ein Bauvorhaben ist ein Entwässerungsantrag zu stellen, sofern an den auf dem Grundstück vorhandenen Abwasserleitungen bauliche Änderungen vorgenommen werden oder eine neue Entwässerung hergestellt wird. Anforderungen an die Regenwasserbeseitigung sind dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen.

Es existieren für die Stadt Rheda-Wiedenbrück zwei verschiedene Entwässerungsanträge. Der vereinfachte Antrag ist einzureichen, wenn es sich bei der geplanten Baumaßnahme um ein privates Wohnhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten handelt.

Bei gewerblichen Vorhaben, oder Wohnhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten, ist der gewerbliche Entwässerungsantrag zu wählen und vollständig auszufüllen.

Eine Einreichung als pdf-Datei ist ausdrücklich erwünscht. In jedem Fall ist eine Schnittzeichnung bzw. ein Plan des Grundstücks mit erkennbarer Leitungsführung dem Antrag beizufügen.

Zukünftig wird eine komplett digitale Bearbeitung der Anträge über ein Onlineportal möglich sein.

An der Grundstücksgrenze ist für jeden Anschluss ein Revisionsschacht herzustellen. Was bei der Beschaffenheit dieser Schächte zu beachten ist, haben wir für Sie in einem Infoblatt zusammengefasst.

Zusätzlich ist bei Abschluss des Bauvorhabens eine Zustands- und Funktionsprüfung des angeschlossenen Schmutz-/ oder Mischwasserleitungsnetzes durchzuführen und der Prüfbericht beim Eigenbetrieb Abwasser einzureichen.

Zur zukünftigen korrekten Abrechnung der Niederschlagswassergebühren ist spätestens nach Fertigstellung des Bauvorhabens ein ausgefüllter Erhebungsbogen über versiegelte Flächen einzureichen.

Die Hausanschlüsse werden bis zur Grundstücksgrenze vom Eigenbetrieb Abwasser hergestellt, sofern sie noch nicht vorhanden sind. Sind noch keine Anschlüsse vorhanden, ist dies im Antragsformular anzukreuzen. Gegebenenfalls ist vom Antragssteller eine ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung einzureichen.

Weitere Informationen bietet Ihnen die Entwässerungssatzung.

Sie haben weitere Fragen oder Anliegen zu Ihrem Bauvorhaben oder allgemein zur Grundstücksentwässerung in Rheda-Wiedenbrück?

Melden Sie sich gerne unter grundstuecksentwaesserung@eaw-rw.de.

Entwässerungsantrag vereinfachtes Verfahren: 

Für Anträge von Wohnhäusern bis 6 Wohneinheiten

Entwässerungsantrag Gewerbe:

Ist für alle Gewerblichen Anträge inkl. Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche größer 800m² und Gebäuden ab 6 Wohneinheiten.

Im Zuge des Antrages sind folgende Unterlagen (nach Bedarf) mit einzureichen:

  • Erhebungsbogen Regenwasser (siehe Downloads)
  • Erhebungsbogen Anlage 1 Gründächer (siehe Downloads)
  • Schnittzeichnung bzw. ein Plan des Grundstücks mit erkennbarer Leitungsführung

Broschüre zur Regenwasserversickerung

Die Broschüre zur Regenwasserversickerung unter Downloads bietet Bauherren/-innen eine Orientierungshilfe zum Antrags- und Genehmigungsverfahren, den gesetzlichen Grundlagen und vieles mehr. 

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Eigenbetrieb Abwasser

Anschrift