Alterjubiläum:

Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., und 100., danach jedes weitere Lebensjahr. Die Alterjubilare lassen sich bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Stadtverwaltung ist daher nicht erforderlich. Die Altersjubilare werden rechtzeitig vor ihrem Geburtstag angeschrieben und können daraufhin den Wunsch äußern, vom Bürgermeister bzw. von seiner Stellvertreterin / seinem Stellvertreter Besuch zu bekommen.

 

Ehejubiläum:

Als Ehejubiläum gilt die Goldhochzeit ( 50 Jahre), die Diamantene Hochzeit (60 Jahre), die Eiserne Hochzeit (65 Jahre), die Gnadenhochzeit (70 Jahre) usw. Die Ehejubiläen lassen sich bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Stadtverwaltung ist daher nicht erforderlich. Die Ehejubilare werden rechtzeitig vor ihrem Jubiläum angeschrieben und können daraufhin den Wunsch äußern, vom Bürgermeister bzw. von seiner Stellvertreterin / seinem Stellvertreter Besuch zu bekommen.

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Geschäftsbereich II

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück