Suche ...
Der Winterdienst umfasst die Sicherstellung der Verkehrrsicherheit und Mobilität im Stadtgebiet durch Schneeräumung und Bestreuung von Fahrbahnen und Gehwegen.
Die Zuständigkeiten der Kontaktpersonen sind wie folgt aufgeteilt:
Adelheidstraße – Dänenweg |
963-353 |
B. Aussel |
Danziger Straße – Iltisweg |
963-414 |
A. Günessoy |
Im dicken Kamp – Nickelstraße |
963-327 |
M. Stein |
Nikolaus-Groß-Straße – Schröderstraße |
963-368 |
A. Küsterameling |
Schubertallee – Zur Marburg |
963-411 |
J. König |
Bitte wenden Sie sich telefonisch ausschließlich an den/die für Sie zuständigen SachbearbeiterIn. Eine E-Mail senden Sie bitte an Steuern-Gebuehren@rh-wd.de
In der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind die Stadtverwaltung und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen gemeinsam für den Winterdienst verantwortlich. Die Stadtverwaltung betreibt hierbei die WInterwartung der Fahrbahnen (Schneeräumung und Bestreuung verkehrswichtiger Straßen bei Schnee- und Eisglätte) und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen übernehmen die Winterwartung der an Ihr Grundstück anliegenden Gehwege. Genauere Informationen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (§§ 1-5) entnehmen.
Es sind keine besonderen Vorraussetzungen vorhanden.
Es sind keine Unterlagen erforderlich
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schnee-falls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen.
Die Bearbeitungsdauer ist sehr stark von der Intensität und Menge des Schneefalls beeinflusst. Folglich ist eine genaue Aussage nur in der Situation bzw. im Einzelfall möglich.
Die Streufahrzeuge können nach Schneefällen und Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein. Das Räumen und Streuen wird daher nicht Dringlichkeit organisiert.
Der Winterdienst beginnt mit den Hauptverkehrsstraßen bzw. stark frequentierten Straßen und arbeitet sich durch das Stadtgebiet durch.
Dienste
Einrichtung
-
I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-353
-
Faxnummer: 05242 963-278
-
-
Telefonnummer: 05242 963-414
-
Faxnummer: 05242 963-278
-
-
Telefonnummer: 05242 963-411
-
Faxnummer: 05242 963-278
-
-
Telefonnummer: 05242 963-368
-
Faxnummer: 05242 963-278
-
-
Telefonnummer: 05242 963-327
-
Faxnummer: 05242 963-278
Vollständige Kontaktdaten einblenden
I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Der Winterdienst umfasst die Sicherstellung der Verkehrrsicherheit und Mobilität im Stadtgebiet durch Schneeräumung und Bestreuung von Fahrbahnen und Gehwegen.
Die Zuständigkeiten der Kontaktpersonen sind wie folgt aufgeteilt:
Adelheidstraße – Dänenweg |
963-353 |
B. Aussel |
Danziger Straße – Iltisweg |
963-414 |
A. Günessoy |
Im dicken Kamp – Nickelstraße |
963-327 |
M. Stein |
Nikolaus-Groß-Straße – Schröderstraße |
963-368 |
A. Küsterameling |
Schubertallee – Zur Marburg |
963-411 |
J. König |
Bitte wenden Sie sich telefonisch ausschließlich an den/die für Sie zuständigen SachbearbeiterIn. Eine E-Mail senden Sie bitte an Steuern-Gebuehren@rh-wd.de
In der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind die Stadtverwaltung und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen gemeinsam für den Winterdienst verantwortlich. Die Stadtverwaltung betreibt hierbei die WInterwartung der Fahrbahnen (Schneeräumung und Bestreuung verkehrswichtiger Straßen bei Schnee- und Eisglätte) und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen übernehmen die Winterwartung der an Ihr Grundstück anliegenden Gehwege. Genauere Informationen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (§§ 1-5) entnehmen.
Es sind keine Unterlagen erforderlich
Es sind keine besonderen Vorraussetzungen vorhanden.
Die Streufahrzeuge können nach Schneefällen und Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein. Das Räumen und Streuen wird daher nicht Dringlichkeit organisiert.
Der Winterdienst beginnt mit den Hauptverkehrsstraßen bzw. stark frequentierten Straßen und arbeitet sich durch das Stadtgebiet durch.
Die Bearbeitungsdauer ist sehr stark von der Intensität und Menge des Schneefalls beeinflusst. Folglich ist eine genaue Aussage nur in der Situation bzw. im Einzelfall möglich.
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schnee-falls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11748/showZu den Aufgaben der Abteilung Finanzmanagement und Abgabewesen gehört u.a. das strategische Finanzmanagement, die Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltung sowie die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen.
Im Bereich Abgabewesen werden die kommunalen Steuern sowie Abfall-, Abwasser und Straßenreinigungsgebühren erhoben. Auch die Organisation von Abfallentsorgung und Straßenreinigung ist Aufgabe der Abteilung.