Für die Sammlung, Fortleitung, Behandlung und sonstige Beseitigung von Niederschlagswasser, das durch bebaute oder versiegelte Flächen in die städtische Kanalisation gelangt, erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten i. S. des § 6 Abs. 2 KAG Niederschlagswassergebühren.

Die Grundstückseigentümer*In ist verpflichtet, der Stadt Rheda-Wiedenbrück auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück mitzuteilen. Hiernach wird die Niederschlagswassergebühr berechnet.

Um befestigte Flächen zu berücksichtigen, über die das Regenwasser teilweise versickert und nicht vollständig in die Kanalisation gelangt, wurde der Abflussbeiwert festgelegt. Der Abflussbeiwert in Rheda-Wiedenbrück:

  • 95%: Geneigte Dachflächen (Grundfläche unter dem Dach + Dachüberstand)
  • 80%: Flachdach (Alle Flachdächer und begrünten Dächer)
  • 90%: Starkversiegelte Flächen (Asphalt, Beton, verfugte Platten, verfugtes Pflaster)
  • 60%: Mittelversiegelte Flächen (Betonverbundsteine, unverfugte Platten, unverfugtes Pflaster)
  • 30%: Schwachversiegelte Flächen (Rasengittersteine, Schotter, Kies, wassergebundene Flächen)

Den Erhebungsbogen für die befestigten Flächen Ihres Grundstück finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".

Die Angaben bezüglich der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Flächen können nur durch die Gründstückseigentümer*In oder eine bevollmächtigte dritte Partei (z.B. eine Hausverwaltung) mitgeteilt werden.

Die Grundstückseigentümer*In teilt der Stadt Rheda-Wiedenbrück per Erhebungsbogen die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück mit.

Etwaige Fristen für Einreichungen und Mitteilungen werden Ihnen im Einzelfall durch die Mitarbeiter*In der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück mitgeteilt.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 je qm Grundstücksfläche 0,95 € jährlich. 

Beispielberechnung

Beispiel:

Das Grundstück verfügt über 60 qm geneigte Dachflächen, 15 qm starkversiegelte Flächen und 30 qm mittelversiegelte Flächen.

60 qm x 95 % =  57 qm

20 qm x 90 % =  18 qm

30 qm x 60 % =  18 qm

Gesamt:              93 qm

Diese Fläche ist mit dem Gebührensatz von 0,95 € zu multiplizieren, so dass die Gebühren in diesem Beispiel 88,35 € betragen würden.

Die Bearbeitung kann je nach Komplexität der Bebauung/Versiegelung und dem aktuellen Arbeitsaufkommen einige Wochen in Anspruch nehmen.

Die Grundstückseigentümer*In teilt die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen per Erhebungsbogen mit.

Hiernach wird die Niederschlagswassergebühr berechnet und im Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen.

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I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück