Eine Namensänderung kann nur vorgenommen werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Hierbei wird einerseits in öffentlich-rechtlicher und andererseits in gesetzlicher Namensänderung unterschieden.

Die gesetzliche Namensänderung wird nach dem bürgerlichen Recht entschieden. Hierbei kann Ihnen das Standesamt weitere Informationen geben, denn das Standesamt entscheidet in diesem Fall über Ihren Antrag.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung, auch behördliche Namensänderung genannt, ist eine reine Ermessensentscheidung und bedarf einer besonderen Begründung. Diese Form der Namensänderung wird von der Kreisverwaltung Gütersloh entschieden.

Eine ausführliche Beratung kann Ihnen die Namensänderungsbehörde des Kreises Gütersloh unter Tel. 05241 85-2221 geben. Schauen Sie hierbei auf die weiterführenden Links.

  • Namensänderungsgesetz
  • allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Voraussetzungen

  • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
  • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
  • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
  • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
  • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
  • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

In einem Beratungsgespräch werden Sie über die individuellen Unterlagen informiert.

Keine

Das öffentlich-rechtliche Namensänderungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr wird für jeden Fall individuell berechnet und hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung für den Antragsteller ab.

Die Änderung des Familiennamens kostet im Regelfall zwischen 250,00 Euro und maximal 600,00 Euro.

Die Änderung des Vornamens kostet im Regelfall zwischen 125,00 Euro und maximal 175,00 Euro.

Befreiungen

  • Befreiungen sind nach Prüfung im Einzelfall auf Antrag möglich

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind nach Prüfung im Einzelfall auf Antrag möglich

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.

Zur Klärung, ob es sich bei Ihrem Anliegen um ein Verfahren der öffentlich-rechtlichen Namensänderung handelt, ist zunächst eine Beratung erforderlich.

Kontaktpersonen

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Standesamt

Anschrift