Seit dem 01. August 2001 war möglich, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu begründen.

Zuerst lag die Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung. Seit dem 01. Oktober 2001 waren nun aber die Standesämter des Hauptwohnsitzes der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zuständig. Jedoch ist es seit dem 01. Oktober 2017 möglich, dass nun gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen können. Dadurch wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft von der Ehe abgelöst. Was Sie hierfür benötigen, können Sie gerne unter Eheschließung nachlesen.

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