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Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.
Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig vertreten.
Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.
Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts bei Dienste auf Traukalender.
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
- falls einer von Ihnen nicht in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen
In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:
- Sie sind geschieden oder verwitwet
- Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
- Sie haben gemeinsame Kinder
- Sie sind adoptiert
- Sie sind im Ausland geschieden worden
Name | Preis | Beschreibung |
---|---|---|
(50,00 EUR) | ||
(85,00 EUR) | ||
(90,00 EUR) | ||
(22,50 EUR) | ||
(80,00 EUR) | ||
(zwischen 20,00 und 50,00 EUR) | ||
(25,00 EUR) | ||
(100,00 EUR) | ||
(70,00 EUR) | ||
(200,00 EUR) | Für Trauungen ab 2027 230,00 EUR | |
(350,00 EUR) | Für Trauungen ab 2027 375,00 EUR | |
(150,00 EUR) | ||
(120,00 EUR) |
Es könnten im Einzelfall noch weitere hier nicht aufgeführte Kosten entstehen.
Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume?
- das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
- der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
- die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
- im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 16 Gäste
- das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste
Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze sein kann. Diesen können Sie sich unter Downloads herunterladen.
Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Der Stream, Film- und Videoaufnahmen Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an allen Trauorten leider nicht gestattet. Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Einrichtung
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 9040-93
-
Faxnummer: 05242 9040-91
-
-
Telefonnummer: 05242 9040-95
-
Faxnummer: 05242 9040-91
-
-
Telefonnummer: 05242 9040-94
-
Faxnummer: 05242 9040-91
-
-
Telefonnummer: 05242 9040-92
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Faxnummer: 05242 9040-91
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Standesamt
Anschrift
Markt 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 9040-93
Telefax: 05242 9040-91
Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.
Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig vertreten.
Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.
Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts bei Dienste auf Traukalender.
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
- falls einer von Ihnen nicht in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen
In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:
- Sie sind geschieden oder verwitwet
- Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
- Sie haben gemeinsame Kinder
- Sie sind adoptiert
- Sie sind im Ausland geschieden worden
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze sein kann. Diesen können Sie sich unter Downloads herunterladen.
Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Der Stream, Film- und Videoaufnahmen Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an allen Trauorten leider nicht gestattet. Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume?
- das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
- der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
- die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
- im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 16 Gäste
- das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste
Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann.
Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten.
Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.