Die Wehrpflichtigenerfassung zum Zwecke der Musterung und der Wehr- und Zivildienstüberwachung wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt. Sie würde in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder aufleben.

Anstatt der Wehrpflichtigenerfassung übermittelt die Meldebehörde einmal jährlich jeweils zum 31. März nachstehende Meldedaten von deutschen Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ( § 58 c Soldatengesetz):

Familienname
Vornamen
Gegenwärtige Anschrift

Die Datenweitergabe erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterialien für den Bundesfreiwilligendienst.
Dieser Datenübermittlung kann beim Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Bürgerbüro, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, schriftlich oder zur Niederschrift widersprochen werden.

Der Antrag steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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