Besitzer eines Stadtpasses haben die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Theater- und Konzertveranstaltungen der Flora Westfalica, beim Besuch der städtischen Freibäder und des Hallenbades, bei der Benutzung des Städterundverkehrs sowie bei der Inanspruchnahme der Stadtbibliotheken.

Die Erteilung des Stadtpasses ist folgenden Personenkreisen vorbehalten:

  • Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB II oder XII
  • Sozialhilfeberechtigte Alten- und Pflegeheimbewohner/-innen
  • Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Stadtpass, sofern bereits ein Stadtpass vorhanden ist
  • Nachweis, der zu Beantragung eines Stadtpasses berechtigt

Keine

Die Erstausstellung ist gebührenfrei.

Bei Neuaustellung nach Verlust liegt die Gebühr bei 5,00€.

Der Stadtpass wird Ihnen Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.

Die Leistungsberechtigten können den Antrag auf Auststellung/Verlängerung eines Stadtpasses unter Vorlage des entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro stellen.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift