Die Voraussetzungen für eine Rundfunkbeitragsbefreiung wurden zum 01.01.2013 grundlegend geändert. Gleichzeitig wurde eine Beitragsermäßigung eingeführt. Auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de finden Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung.

Sofern Sie den Antrag über die Stadt Rheda-Wiedenbrück stellen möchten, wird Ihnen im Bürgerbüro geholfen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Original-Bescheide bzw. den Original-Schwerbehindertenausweis sowie die Teilnehmernummer von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit. Auch die Versendung kann in den meisten Fällen durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück erledigt werden.

  • Original Bescheide
  • Teilnehmernummer von ARD. ZDF und Deutschlandradio 

Keine

Keine

sofort bei Vorsprache

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