Ein Reisepass ist ein Dokument zur Grenzüberschreitung. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, welche Einreisebestimmungen für das ausgewählte Land bestehen, z.B. beim Auswärtigen Amt.

Der Expressreisepass:

Benötigen Sie sehr dringend einen Reisepass, kann der Antrag im Expressverfahren gestellt werden. Dieser ist gewöhnlich nach 3-4  Werktagen gedruckt und abholbereit (ohne Gewähr). Es sind die gleichen Unterlagen wie beim „ePass" mitzubringen.

Der vorläufige Reisepass:

Sollte auch die kurze Bearbeitungszeit für den Expresspass (3 Werktage) nicht ausreichen, kann Ihnen in dringenden Notfällen ein vorläufiger Reisepass durch das Bürgerbüro ausgestellt werden. Die besondere Eilbedürftigkeit ist der Passbehörde nachzuweisen. Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt max. 1 Jahr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes. Zum Beispiel ist die Einreise in die USA mit einem vorläufigen Reisepass nur mit Visum möglich. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des "e-Passes" mitzubringen.

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

  • Alter Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
  • Alter Kinderreisepass
  • Personalausweis

    (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Sollte kein anderes Lichtbilddokument vorhanden sind, muss durch eine dritte Person unter Vorlage eines Ausweises eine Personenfeststellung vorgenommen werden.)
  • Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Biometrisches Lichtbild (optional besteht die Möglichkeit, bei einer Körpergröße ab 140 cm dieses an einem Fototerminal im Bürgerbüro im Ortsteil Rheda aufzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €.) 

Bei einer Antragstellung von minderjährigen Personen muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, benötigen Sie hierüber einen entsprechenden Nachweis (z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamtes). Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestellungsurkunde. Für die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen steht Ihnen in der Rubrik "Downloads" ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.

Keine

Die Gebühren, die bei der Beantragung des Reisepasses anfallen, betragen 37,50 Euro für Antragsteller*innen unter 24 Jahren und 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

Reisepass: ca. 4 - 4 1/2 Wochen

Expressreispass: 3 - 4 Werktage

Vorläufigen Reisepass: Ausstellung direk vor Ort

  • Reisepässe können nicht verlängert werden.
  • Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 6 Jahre ausgestellt. Bei Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 10 Jahre ausgestellt.
  • Sie müssen Ihren alten Reisepass vorlegen, wenn die Meldebehörde Ihnen den neuen „e-Pass" aushändigt. Auf Wunsch wird Ihnen der durch die Ausgabestelle entwertete Pass als Andenken zurückgegeben.
  • Haben Sie Ihren Reisepass verloren, so teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit. Ist er Ihnen gestohlen worden, so wenden Sie sich bitte an die Polizeiwache Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 96, 33378 Rheda-Wiedenbrück.

  • Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wir benötigen Ihre Fingerabdrücke und Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift