Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein

Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu beantragen.

§ 15 Bundesjagdgesetz

Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Charakterliche und körperliche Eignung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung
  • Jagdscheinantrag sofern vorhanden
  • ein aktuelles Foto sofern eine Neuaustellung erforderlich ist

Keine

Das Bürgerbüro ist lediglich die Annehmende Behörde und der Kreis Gütersloh die Ausstellende Behörde. Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh bezüglich der Kosten.

Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh, bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bearbeitungsdauer an den Kreis Gütersloh.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

Vollständige Kontaktdaten einblenden

Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift