Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden? Hier finden Sie weitere Informationen.

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Dies hat u. a. zur Folge, dass Fahrzeuge max. 7 Jahre lang wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt müssen Sie den kürzesten Weg (ohne Umweg) nehmen. 

Weitere Informationen bezüglich der Fahrzeugabmeldung erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung des Kreises Gütersloh

Sie möchten Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • weil Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • weil Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • weil Sie es verwerten lassen wollen.

Abmeldung im Bürgerbüro:

Ihr Fahrzeug können Sie unter Vorlage nachfolgender Unterlagen im Bürgerbüro abmelden:

  • Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges

Sollte das Fahrzeug verschrottet worden sein, bringen Sie bitte den entsprechenden Verwertungsnachweis mit.

 

Online-Abmeldung:

Sie können Ihr Fahrzeug auch online abmelden. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte mit freigeschalteter eID Funktion sowie ein Lesegerät oder NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp2. Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen worden sein.

Bitte beachten Sie: Dieser Dienst wird nicht von der Stadt Rheda-Wiedenbrück betrieben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ansprechpersonen des Kreises Gütersloh.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gebühr für eine Fahrzeugabmeldung liegt bei 16,50€.

Die Gebühr für eine Kennzeichenreservieren liegt bei 2,60€.

Eine Kennzeichenreservierung kann nur innerhalb des Kreises erfolgen.

Fahrzeuge, die ab dem 01.03.2007 außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen. Dieses wird nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dasselbe Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.

Ab 01.01.2015 kann die Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen.

Abmeldung im Bürgerbüro:

Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen

  • die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und
  • die Kennzeichen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

 

Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind

  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift