Im Bürgerbüro können Sie Ablichtungen oder beglaubigte Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen, wenn das zu beglaubigende Schriftstück von einer Behörde ausgestellt wurde oder einer Behörde bzw. einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss. Ausgenommen sind Beglaubigungen, die nach den Vorschriften des BGBs Notaren vorbehalten sind.

Beglaubigung von Urkunden

Das sind öffentliche Beglaubigungen und notarielle Beurkundungen.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin darf Abschriften nicht beglaubigen, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde oder einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden soll.

Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

 

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Die zu beglaubigenden Schriftstücke müssen dem Bürgerbüro im Original vorgelegt werden.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart eines Sachbearbeiter*in des Bürgerbüros getätigt wird.

Beglaubigung von Urkunden:

Die originalen Urkunden müssen vorgelegt werden.

Keine

Beglaubigung von Urkunden

  • Gebühr 4,20€ (2,10€ für weitere Beglaubigung des selben Schriftstücks)

Beglaubigung von Unterschriften

  • Gebühr 2,50€

Fotokopie

  • Gebühr 0,70€ pro DIN A4 (bis Seite 10)
  • Gebühr 0,40€ pro DIN A4 (ab Seite 11)
  • Gebühr 0,90€ pro DIN A3

Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, kommen Sie mit Ihren Unterlagen in das Bürgerbüro. Nach Vorlage der Original - Dokumente bekommen Sie die Beglaubigung ausgehändigt.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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