Im Bürgerbüro können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.

Beglaubigung von Urkunden

Im Bürgerbüro können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss. Öffentliche Beglaubigungen und notarielle Beurkunden dürfen nur von Notaren vorgenommen werden.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin darf Abschriften nicht beglaubigen, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde oder einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden soll.

Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

 

Verwaltungsverfahrensgesetz

Die originalen Urkunden müssen im Bürgerbüro vorgelegt werden und diese Beglaubigungen zu lassen.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

Beglaubigung von Urkunden:

Die originalen Urkunden müssen vorgelegt werden.

Keine

Beglaubigung von Urkunden

  • Original Dokument
  • Gebühr 4,20€ (2,10€ für weitere Beglaubigung des selben Schriftstücks)

Beglaubigung von Unterschriften

  • Gebühr 2,50€

Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, kommen Sie mit Ihren Unterlagen in das Bürgerbüro. Nach vorlegen der Dokumente bekommen Sie die Beglaubigung ausgehändigt.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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