Ausländer/-innen des nichteuropäischen Auslands benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer/-innen wurde abgeschafft.

Der neue elektronische Aufenthaltstitel muss persönlich bei der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh beantragt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich (Tel. 05241/85-0).

Die Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel basieren auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz -AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Kreis Gütersloh.

Der Aufenthaltstitel wird vom Kreis Gütersloh ausgestellt, bitte informieren Sie sich dort. Informationen finden Sie hier https://www.kreis-guetersloh.de/themen/ordnung/auslaenderbehoerde/

Über Fristen informieren Sie sich bitte beim Kreis Gütersloh.

Für Fragen zu Kosten, wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh.

Für Informationen über die Bearbeitungsdauer melden Sie sich bitte beim Kreis Gütersloh.

Das Verfahren wird beim Kreis Gütersloh geführt. Bitte informieren Sie sich dort.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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