Sofern Sie zwei oder mehrere Wohnsitze innerhalb Deutschlands haben, muss eine Wohnanschrift zum Hauptwohnsitz erklärt werden.

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Zur Änderung eines Hauptwohnsitzes bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller Personen, bei denen sich der Hauptwohnsitz ändert
  • Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
  • Falls eine Person ein Fahrzeug zugelassen hat und die Hauptwohnsitzänderung ist innerhalb des Kreises Gütersloh vorzunehmen, benötigt die neue Hauptwohnsitzgemeinde den entsprechenden Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.

Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Hauptwohnsitzänderung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.

Keine

Die Hauptwohnsitzänderung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht - und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.

Sie können unter "Dienste" einen Termin im Bürgerbüro buchen.

Ein entsprechendes Formular zur Änderung Ihrer Hauptwohnung steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Sie können es am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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