Eltern, deren Kind eine Offene Ganztags-Grundschule besucht, zahlen Elternbeiträge. Diese sind abhängig von den Einkommensgrenzen gemäß der Satzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) verfolgt die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein freiwilliges außerunterrichtliches Angebot für Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule. Die Anmeldung zur OGS bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.

Es muss ein Vertrag mit der Volkshochschule Reckenberg-Ems (VHS) vorliegen.

Gehaltsnachweise wie Lohnabrechnungen, Einkommensteuerbescheid, Nachweis über Wohngeld, ALG I und II, Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Asylgeld, Kapitalvermögen, etc.

Bei regulärer Anmeldung immer bis Ende Mai des Jahres. Bei unterjähriger Anmeldung 14 Tage nach Anmeldung des Kindes.

Ein Schuljahr beginnt immer am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli. Die Elternbeiträge richten sich aber immer an dem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen der Eltern.

Nach dem Vertrag mit der VHS erhalten Sie von der Schule eine Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen. Diese muss schnellstmöglich ausgefüllt und mit Einkommensnachweisen eingereicht werden. Anhand dieser Nachweise berechnet sich Ihr Elternbeitrag. Sie erhalten per Post den Bescheid über die Höhe der monatlichen Elternbeiträge.

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