Der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 31.12.2026.

Mit dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die finanzielle Förderung der freien Träger durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück geregelt.

Er umfasst die inhaltliche und fachliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den vier Handlungsfeldern:

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Finanziell gefördert werden:

  • Erholungsfreizeiten
  • Angebote im Rahmen der Sommerferienspiele
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Bildungsmaßnahmen
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • JugendleiterInnenausbildungen
  • Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • Bau und Einrichtung
  • Unterhaltung
  • Anschaffung von Geräten und Material
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

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