SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Sie können sich bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie zum Beispiel:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Veranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol und Tabak)
- Jugendmedienschutz
- Arbeitsschutz
- Prävention
an Frau Wiebusch wenden.
Einrichtung
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
- Faxnummer: 05242 963-599
- E-Mail: kinderbetreuung@rh-wd.de
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Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-596
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