Identitätsbereich

Anmeldung als wahlhelfende Person



Mit dem folgenden Formular können Sie sich als Wahlhelfer*in für die kommende Wahl melden. Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl nähere Informationen zur Einberufung.

Der Bürgermeister/die Gemeindebehörde darf Daten geeignet erscheinender wahlberechtigter Personen zum Zweck ihrer erstmaligen Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen oder einer erneuten Berufung bei künftigen Wahlen verarbeiten (§ 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz, § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz, § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz, für Europawahlen in Verbindung mit § 4 Europawahlgesetz).

Die Verarbeitung hat für künftige Wahlen zu unterbleiben, sofern die betroffene Person der Verarbeitung insoweit widersprochen hat. Hiermit unterrichten wir Sie über dieses Widerspruchsrecht.
Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und getätigte Angaben.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden eingehalten.
 
Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
 
Weiter Informationen finden Sie im Informationsblatt zur transparenten Information und Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Rheda-Wiedenbrück


 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.