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Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer öffentlichen Straße müssen Erschließungsbeiträge gezahlt werden.
Was sind Erschließungsbeiträge?
Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige, endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen. Die Grundlage für die Erhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist an diverse rechtliche Voraussetzungen gebunden. Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
keine
mehrere Monate
Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Bevor eine Straße ausgebaut wird, lädt die Stadt Rheda-Wiedenbrück die betroffenen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei wird die Ausbauplanung vorgestellt und es gibt die Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzubringen. Zudem werden eine unverbindliche Beitragshöhe genannt und grundsätzliche Informationen zum Beitragsrecht erläutert.
Danach wird die Baumaßnahme im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten und sofern ein Beschluss zum Ausbau gefasst wird, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten vergeht in der Regel noch mindestens ein Zeitraum von 12-18 Monaten, bevor der Beitragsbescheid erlassen wird.
Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, sind wir verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern, es sei denn, es wurde ein Ablösungsvertrag geschlossen.
Ablösevertrag
Über die Höhe des Ablösungsvertrages kann zwar nicht verhandelt werden, da die Stadt verpflichtet ist, eine Ablösung nach den Bestimmungen der Satzung zu berechnen. Der Ablösungsvertrag bietet jedoch sowohl Ihnen als auch uns einige Vorteile:
- Sie können einen festen Geldbetrag in Ihre Baufinanzierung einplanen
- Die Ablösung der Beitragspflicht im Voraus ersetzt die endgültige Abrechnung durch einen Bescheid
- Die Stadt kann die Kosten einer Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren
Einrichtung
-
III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-344
-
Faxnummer: 05242 963-279
-
-
Telefonnummer: 05242 963-573
-
Faxnummer: 05242 963-279
Vollständige Kontaktdaten einblenden
III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer öffentlichen Straße müssen Erschließungsbeiträge gezahlt werden.
Was sind Erschließungsbeiträge?
Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige, endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen. Die Grundlage für die Erhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist an diverse rechtliche Voraussetzungen gebunden. Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Bevor eine Straße ausgebaut wird, lädt die Stadt Rheda-Wiedenbrück die betroffenen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei wird die Ausbauplanung vorgestellt und es gibt die Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzubringen. Zudem werden eine unverbindliche Beitragshöhe genannt und grundsätzliche Informationen zum Beitragsrecht erläutert.
Danach wird die Baumaßnahme im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten und sofern ein Beschluss zum Ausbau gefasst wird, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten vergeht in der Regel noch mindestens ein Zeitraum von 12-18 Monaten, bevor der Beitragsbescheid erlassen wird.
Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, sind wir verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern, es sei denn, es wurde ein Ablösungsvertrag geschlossen.
Ablösevertrag
Über die Höhe des Ablösungsvertrages kann zwar nicht verhandelt werden, da die Stadt verpflichtet ist, eine Ablösung nach den Bestimmungen der Satzung zu berechnen. Der Ablösungsvertrag bietet jedoch sowohl Ihnen als auch uns einige Vorteile:
- Sie können einen festen Geldbetrag in Ihre Baufinanzierung einplanen
- Die Ablösung der Beitragspflicht im Voraus ersetzt die endgültige Abrechnung durch einen Bescheid
- Die Stadt kann die Kosten einer Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren
mehrere Monate
keine
Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9744/showErschließungsangelegenheiten, Beitragswesen, die Koordination von Breitbandausbau und Mobilfunk, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Hausnummernvergabe sind u. a. Aufgaben dieses Fachbereiches.
Daneben beinhaltet der Fachbereich die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück.