Durch eine Straßenanliegerbescheinigung wird mitgeteilt, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer Straßenanliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.
Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.
Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümer*in.
Vollmacht der Grundstückseigentümer*in wenn es sich nicht um Ihr Eigentum handelt.
Nach dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 18.07.2013 in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Ausstellung der Anliegerbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.
circa eine Woche
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos zu beantragen.
Sie können die Bescheinigung unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite online beantragen und die eventuell erforderlichen Nachweise direkt hochladen.
Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Dienste
Einrichtung
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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-344
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Faxnummer: 05242 963-279