Altlasten sind 

– stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen),
UND
– Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte).


Durch die schädlichen Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Vor dem Grundstückskauf können Sie sich bei uns melden. Wir können Auskunft darüber geben, ob das Grundstück im Altlastenkataster aufzufinden ist. Sollten sich auf dem Grundstück Altlasten befinden, können in der Zukunft zusätzlich Kosten für die Beseitigung auf Sie zukommen.

Bundesbodenschutzgesetz

Wir benötigen Informationen zur Lokalisierung des Grundstückes.

Bei einer einfachen telefonischen Auskunft erhalten Sie sofort eine Antwort.

Umfangreichere Prüfungen inkl. schriftlicher Bestätigung können eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Sie können sich zunächst bei uns telefonisch informieren, ob das Grundstück im Altlastenkataster hinterlegt ist. Wenn das Grundstück Altlasten aufweist, besteht die Möglichkeit, Auskunft über den Umfang der Altlasten bei uns einzureichen. Dieser Antrag wird von uns geprüft und anschließend an die untere Bodenschutzbehörde des Kreis Gütersloh weitergeleitet. Diese erteilt Ihnen dann die Auskunft über den Umfang.

Einrichtungen

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III.4-66.1 Straßenbau

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  • Ringstraße 16-20

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