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An Samstagen während der Ferienreisezeit, also vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit folgenden Fahrzeuge fahren:
Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.
Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Rheda-Wiedenbrück sein.
Kopie KFZ Schein vom LKW/Zugfahrzeug
Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen
5 Tage
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-238
-
Faxnummer: 05242 963-480
Weiterführende Links
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
An Samstagen während der Ferienreisezeit, also vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit folgenden Fahrzeuge fahren:
Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.
Kopie KFZ Schein vom LKW/Zugfahrzeug
Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Rheda-Wiedenbrück sein.
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
5 Tage
Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9327/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.