Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung.

Fahrzeuge bis zu folgenden Abmessungen benötigen keine Genehmigung:

  • Länge: 18,75 Meter
  • Höhe: 4,00 Meter
  • Breite: 2,55 Meter und
  • Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen

Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen.

Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.

Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Der Antrag kann mittels Online-Dienst, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden.

Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie auf dieser Seite einen Antragsvordruck als PDF-Datei.

Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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