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Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung.
Fahrzeuge bis zu folgenden Abmessungen benötigen keine Genehmigung:
- Länge: 18,75 Meter
- Höhe: 4,00 Meter
- Breite: 2,55 Meter und
- Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen
Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen.
Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.
5 Tage
Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Der Antrag kann mittels Online-Dienst, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden.
Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie auf dieser Seite einen Antragsvordruck als PDF-Datei.
Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
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Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
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Telefonnummer: 05242 963-238
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Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen.
Fahrzeuge bis zu folgenden Abmessungen benötigen keine Genehmigung:
- Länge: 18,75 Meter
- Höhe: 4,00 Meter
- Breite: 2,55 Meter und
- Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen
Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.
Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt. Der Antrag kann mittels Online-Dienst, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden.
Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie auf dieser Seite einen Antragsvordruck als PDF-Datei.
Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
5 Tage
Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9325/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.