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Vor jeden Bodeneingriff ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Abfrage auf eine eventuelle Kampfmittelbelastung zu stellen.
Vor Tiefbauarbeiten jeglicher Art stellt die Ordnungsbehörde anhand der Auswertung an einer Belastungskarte fest, ob das zu bebauende Gebiet kampfmittelfrei ist.
Sollten die Tiefbauarbeiten in einem auf der Karte sichtbaren Bereich einer Kampfmittelbelastung liegen, wird die Ordnungsbehörde beim Kampfmittelräumdienst eine Luftbildauswertung zur genaueren Untersuchung beantragen.
Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW
Tiefbauarbeiten im Rheda-Wiedenbrück
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gebietes, welches überprüft werden muss
- Deutsche Grundkarte mit Einzeichnung des Baubereichs, welcher zu überprüfen ist
- Angabe, was gebaut wird (z.B. Straßenbau, Garagenbau, Leitungseinbau etc.)
Die Anfrage ist 4 Wochen vor der Baumaßnahme einzureichen
14 Tage
Wenn die Luftbildauswertung nur bedingt möglich war, kann als nächster Schritt eine Sondierung der Baufläche erforderlich werden. Die Auflagen zur Vorbereitung der Sondierungsfläche werden dann von der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Einreichung des vollständigen Antrages
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-238
-
Faxnummer: 05242 963-480
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Vor jeden Bodeneingriff ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Abfrage auf eine eventuelle Kampfmittelbelastung zu stellen.
Vor Tiefbauarbeiten jeglicher Art stellt die Ordnungsbehörde anhand der Auswertung an einer Belastungskarte fest, ob das zu bebauende Gebiet kampfmittelfrei ist.
Sollten die Tiefbauarbeiten in einem auf der Karte sichtbaren Bereich einer Kampfmittelbelastung liegen, wird die Ordnungsbehörde beim Kampfmittelräumdienst eine Luftbildauswertung zur genaueren Untersuchung beantragen.
Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gebietes, welches überprüft werden muss
- Deutsche Grundkarte mit Einzeichnung des Baubereichs, welcher zu überprüfen ist
- Angabe, was gebaut wird (z.B. Straßenbau, Garagenbau, Leitungseinbau etc.)
Tiefbauarbeiten im Rheda-Wiedenbrück
Einreichung des vollständigen Antrages
14 Tage
Die Anfrage ist 4 Wochen vor der Baumaßnahme einzureichen
Wenn die Luftbildauswertung nur bedingt möglich war, kann als nächster Schritt eine Sondierung der Baufläche erforderlich werden. Die Auflagen zur Vorbereitung der Sondierungsfläche werden dann von der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9323/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.