Vor jeden Bodeneingriff ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Abfrage auf eine eventuelle Kampfmittelbelastung zu stellen.

Vor Tiefbauarbeiten jeglicher Art stellt die Ordnungsbehörde anhand der Auswertung an einer Belastungskarte fest, ob das zu bebauende Gebiet kampfmittelfrei ist.

Sollten die Tiefbauarbeiten in einem auf der Karte sichtbaren Bereich einer Kampfmittelbelastung liegen, wird die Ordnungsbehörde beim Kampfmittelräumdienst eine Luftbildauswertung zur genaueren Untersuchung beantragen.

Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW

Tiefbauarbeiten im Rheda-Wiedenbrück

Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Gebietes, welches überprüft werden muss
  • Deutsche Grundkarte mit Einzeichnung des Baubereichs, welcher zu überprüfen ist
  • Angabe, was gebaut wird (z.B. Straßenbau, Garagenbau, Leitungseinbau etc.)

Die Anfrage ist 4 Wochen vor der Baumaßnahme einzureichen 

Keine

Wenn die Luftbildauswertung nur bedingt möglich war, kann als nächster Schritt eine Sondierung der Baufläche erforderlich werden. Die Auflagen zur Vorbereitung der Sondierungsfläche werden dann von der Ordnungsbehörde mitgeteilt.

Einreichung des vollständigen Antrages

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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