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Der Parkausweis für den Stadtteil Rheda kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Rheda angemeldet haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder keinen eigenen Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Bitte fügen Sie bei der Beantragung eine Kopie des Fahrzeugscheines und ggf. eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters bei.
§ 46 StVO
- Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
- keine eigene Garage oder eigener Stellplatz
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt.
Ca. eine Woche
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-210
-
Faxnummer: 05242 963-222
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Der Parkausweis für den Stadtteil Rheda kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Rheda angemeldet haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder keinen eigenen Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Bitte fügen Sie bei der Beantragung eine Kopie des Fahrzeugscheines und ggf. eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters bei.
§ 46 StVO
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.
- Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
- keine eigene Garage oder eigener Stellplatz
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Ca. eine Woche
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9320/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.