Geschäftsinhaber können für eines ihrer Kraftfahrzeuge eine Dauerparkgenehmigung beantragen, welche im Wiedenbrücker Stadtkern für die gebührenpflichtigen Parkplätze und im Rhedaer Stadtkern für die parkscheibenpflichtigen Parkplätze Rathaus und Bleichstraße gilt.

Vollständige Kontaktdaten einblenden

II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Anschrift