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Geschäftsinhaber können für eines ihrer Kraftfahrzeuge eine Dauerparkgenehmigung beantragen, welche im Wiedenbrücker Stadtkern für die gebührenpflichtigen Parkplätze und im Rhedaer Stadtkern für die parkscheibenpflichtigen Parkplätze Rathaus und Bleichstraße gilt.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-210
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Faxnummer: 05242 963-222
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Geschäftsinhaber können für eines ihrer Kraftfahrzeuge eine Dauerparkgenehmigung beantragen, welche im Wiedenbrücker Stadtkern für die gebührenpflichtigen Parkplätze und im Rhedaer Stadtkern für die parkscheibenpflichtigen Parkplätze Rathaus und Bleichstraße gilt.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.