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Jede – auch kleine – Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum bedarf vor ihrer Einrichtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
Bei folgenden Arbeiten muss eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baustelle beantragt werden.
- Neubau von Straßen
- Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Straßennetzes (Fräsarbeiten, Asphaltarbeiten, Pflege des Straßenbegleitgrüns, Parkleitsystem, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtung)
- Neuverlegung und Sanierung von Versorgungsleitungen
- Fernwärme
- Gas
- Strom
- Telekommunikation
- Wasser
- Neuverlegung und Sanierung des Kanalnetzes
- Aufstellen von Baugerüsten, Baukränen, o. ä.
Neupflanzungen, Pflegeschnitte und Fällung von Straßenbäumen
- § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 21 (RSA 21)
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan oder Angabe Regelplan gemäß RSA 21
- Nachweis Ableistung Schulung RSA 21 („RSA Schulung“)
Der Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Name | Preis | Beschreibung |
---|---|---|
(zwischen 100,00 und 405,00 EUR) | ||
(zwischen 45,00 und 200,00 EUR) | ||
(767,00 EUR) |
Die Gebühren für die Verkehrsanordnung beträgt 35,-- € bis zu 350,-- €. Die Gebühr staffelt sich je nach Umfang und Dauer der Verkehrsanordnung.
5 Tage
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
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Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-238
-
Faxnummer: 05242 963-480
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Jede – auch kleine – Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum bedarf vor ihrer Einrichtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
Bei folgenden Arbeiten muss eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baustelle beantragt werden.
- Neubau von Straßen
- Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Straßennetzes (Fräsarbeiten, Asphaltarbeiten, Pflege des Straßenbegleitgrüns, Parkleitsystem, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtung)
- Neuverlegung und Sanierung von Versorgungsleitungen
- Fernwärme
- Gas
- Strom
- Telekommunikation
- Wasser
- Neuverlegung und Sanierung des Kanalnetzes
- Aufstellen von Baugerüsten, Baukränen, o. ä.
Neupflanzungen, Pflegeschnitte und Fällung von Straßenbäumen
- § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 21 (RSA 21)
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan oder Angabe Regelplan gemäß RSA 21
- Nachweis Ableistung Schulung RSA 21 („RSA Schulung“)
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
5 Tage
Der Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9255/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.