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Wenn Sie von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes befreit werden möchten, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes benötigen, können Sie diese beantragen. Die behandelnde Ärzt*in muss die Notwendigkeit jedoch vorab bescheinigen und kann die Dauer der Notwendigkeit auch zeitlich befristen. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie bereits auf unserem Antragsformular.
Eine Ärzt*in muss aufgrund einer Untersuchung bescheinigen, dass bei Ihnen die Gefahren, welche sich durch das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder Schutzhelmes ergeben können, schwerwiegender sind, als die Gefahren, welche bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes oder Helmes eintreten können.
- Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit
keine
5 Tage
Sofern eine ärztliche Befristung erteilt wird, müssen Sie nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag mit aktueller ärztlicher Bescheinigung stellen.
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit der ärztlichen Besscheinigung der Notwendigkeit ein. Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden die Voraussetzungen geprüft. Im Anschluss kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese wird Ihnen dann postalisch zugestellt.
Dienste
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-210
-
Faxnummer: 05242 963-222
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Wenn Sie von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes befreit werden möchten, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes benötigen, können Sie diese beantragen. Die behandelnde Ärzt*in muss die Notwendigkeit jedoch vorab bescheinigen und kann die Dauer der Notwendigkeit auch zeitlich befristen. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie bereits auf unserem Antragsformular.
- Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit
Eine Ärzt*in muss aufgrund einer Untersuchung bescheinigen, dass bei Ihnen die Gefahren, welche sich durch das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder Schutzhelmes ergeben können, schwerwiegender sind, als die Gefahren, welche bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes oder Helmes eintreten können.
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit der ärztlichen Besscheinigung der Notwendigkeit ein. Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden die Voraussetzungen geprüft. Im Anschluss kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese wird Ihnen dann postalisch zugestellt.
5 Tage
keine
Sofern eine ärztliche Befristung erteilt wird, müssen Sie nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag mit aktueller ärztlicher Bescheinigung stellen.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9254/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.