Suche ...
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen (ortsgebunden oder kreisweit gültig) zu beantragen. Bei Antragstellung werden Kopien der Fahrzeugscheine benötigt.
Der Handwerker-Parkausweis für OWL soll die Arbeit überregional agierender Betriebe erleichtern. Voraussetzung ist, dass die Betriebe Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren. Die Fahrzeuge müssen mit fester Firmenaufschrift versehen sein. Der Parkausweis ist im gesamten Regierungsbezirk Detmold gültig und wird seit dem 01.12.2008 auch im Münsterland anerkannt.
Service- oder Werkstattfahrzeug, feste Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
keine, die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
ca. eine Woche
Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker kann ortsgebunden, für den Kreis Gütersloh sowie die Region OWL ausgestellt werden.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Downloads
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-210
-
Faxnummer: 05242 963-222
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen (ortsgebunden oder kreisweit gültig) zu beantragen. Bei Antragstellung werden Kopien der Fahrzeugscheine benötigt.
Der Handwerker-Parkausweis für OWL soll die Arbeit überregional agierender Betriebe erleichtern. Voraussetzung ist, dass die Betriebe Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren. Die Fahrzeuge müssen mit fester Firmenaufschrift versehen sein. Der Parkausweis ist im gesamten Regierungsbezirk Detmold gültig und wird seit dem 01.12.2008 auch im Münsterland anerkannt.
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Service- oder Werkstattfahrzeug, feste Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
ca. eine Woche
keine, die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker kann ortsgebunden, für den Kreis Gütersloh sowie die Region OWL ausgestellt werden.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9252/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.