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Für den Fall, dass Sie eine Ersatzausstellung einer Gewerbeanzeige (An-, Um- oder Abmeldung) benötigen, wenden Sie sich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die unten stehenden Ansprechpartner des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt.
Die Beantragung kann auch formlos schriftlich (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242 963480.
Gebühren: Die Verwaltungsgebühr für eine Zweitschrift einer Gewerbeanzeige beträgt 15,00 €.
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-245
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Faxnummer: 05242 963-480
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Telefonnummer: 05242 963-246
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Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Für den Fall, dass Sie eine Ersatzausstellung einer Gewerbeanzeige (An-, Um- oder Abmeldung) benötigen, wenden Sie sich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die unten stehenden Ansprechpartner des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt.
Die Beantragung kann auch formlos schriftlich (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242 963480.
Gebühren: Die Verwaltungsgebühr für eine Zweitschrift einer Gewerbeanzeige beträgt 15,00 €.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.