Im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück gibt es in den beiden Stadtteilen Rheda und Wiedenbrück jeweils an 2 Tagen einen Wochenmarkt.

In Rheda findet der Wochenmarkt an jedem Mittwoch und Samstag und in Wiedenbrück an jedem Dienstag und Samstag statt.

Die täglichen Öffnungszeiten sind von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Bei den Wochenmärkten handelt es sich um eine nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung festgesetzte Veranstaltung. Aufgrund dieser Festsetzung sind die Wochenmarkthändler von der Verpflichtung des Besitzes einer Reisegewerbekarte freigestellt.

Sofern Sie als Händler Interesse zur Teilnahme an einem der Wochenmärkte haben, so wenden Sie sich - unter Beifügung aussagekräftigem Fotomaterials zu Ihrem Stand - an die unten genannten Ansprechpartner.

Einrichtung

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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