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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beantragen.
- Sie müssen volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt, sein.
- Für jeden Aufstellort ist eine Geeignetheitsbestätigung notwendig.
- Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Original der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich der Bestellung der Geschäftsführer sowie die Anmeldung zum Handelsregister
- Führungszeugnis - Belegart 0 - von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (nur persönliche Antragstellung möglich)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 09 - von der Gewerbemeldestelle Ihres Hauptwohnsitzes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Hagen über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de. Hierzu ist vorab eine Registrierung als Einsichtnehmender erforderlich. Bei Rückfragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die dort unter dem Menüpunkt "Kontakt" angegebenen Ansprechpartner für den Support des jeweiligen Bundeslandes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Unterrichtungsnachweis(e) der IHK Bielefeld, Elsa-Brandström-Straße 3, 33602 Bielefeld, Tel. Nr. 0521 5540 (oder einer anderen IHK) für den Antragsteller und jede Person, die direkt mit der Aufstellung von Spielgeräten beschäftigt ist (Kosten ca. 150,00 € pro Person).
- Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV in Verbindung mit dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV).
Es gelten keine Fristen. Die Tätigkeit des Betriebes darf aber erst dann begonnen werden, wenn die o. g. Erlaubnis erteilt wurden Daher sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen
Sie haben die Möglichkeit online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW folgende Anträge zu stellen:
-
Spielhallen Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Die Antragstellung sollte aufgrund der Komplexität der Rechtsnormen persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-245
-
Faxnummer: 05242 963-480
-
-
Telefonnummer: 05242 963-246
-
Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beantragen.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Original der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich der Bestellung der Geschäftsführer sowie die Anmeldung zum Handelsregister
- Führungszeugnis - Belegart 0 - von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (nur persönliche Antragstellung möglich)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 09 - von der Gewerbemeldestelle Ihres Hauptwohnsitzes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Hagen über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de. Hierzu ist vorab eine Registrierung als Einsichtnehmender erforderlich. Bei Rückfragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die dort unter dem Menüpunkt "Kontakt" angegebenen Ansprechpartner für den Support des jeweiligen Bundeslandes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Unterrichtungsnachweis(e) der IHK Bielefeld, Elsa-Brandström-Straße 3, 33602 Bielefeld, Tel. Nr. 0521 5540 (oder einer anderen IHK) für den Antragsteller und jede Person, die direkt mit der Aufstellung von Spielgeräten beschäftigt ist (Kosten ca. 150,00 € pro Person).
- Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV in Verbindung mit dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV).
- Sie müssen volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt, sein.
- Für jeden Aufstellort ist eine Geeignetheitsbestätigung notwendig.
- Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.
Sie haben die Möglichkeit online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW folgende Anträge zu stellen:
-
Spielhallen Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Die Antragstellung sollte aufgrund der Komplexität der Rechtsnormen persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen
Es gelten keine Fristen. Die Tätigkeit des Betriebes darf aber erst dann begonnen werden, wenn die o. g. Erlaubnis erteilt wurden Daher sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9215/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.