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Osterfeuer werden in unserer Region meistens am Ostersonntag entzündet. Hierfür ist zwingend eine Erlaubnis erforderlich.
Eine Erlaubnis wird in Rheda-Wiedenbrück nur erteilt, wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer verzichtet wird zu Gunsten einiger weniger Feuer, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen.
Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende
Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m. Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen. Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist
Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
- Es muss sich um ein Traditionsfeuer handeln.
- Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
- Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m
- Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen.
- Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
-
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist.
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
- Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
Lageplan
vier Wochen vor dem Abbrenntermin
Zeitnah vor dem Abbrenndatum
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
Online-Antrag
Sie können den Antrag digital stellen. die Online-Anträge finden Sie unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite. Sie können wählen zwischen dem einfachen Online-Antrag (keine Anmeldung erforderlich) oder der Online-Veranstaltungsanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP.NRW). Bei der Nutzung des WSP ist zwingend ein Servicekonto.NRW erforderlich. Der Bescheid wird Ihnen auf Wunsch nach Prüfung und erfolgter Online-Zahlung elektronisch über das WSP zur Verfügung gestellt.
Schriftlicher Antrag
Unter dem Punkt "Downloads" steht Ihnen ein Antragsvordruck zur Verfügung. Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Weiterer Verfahrensablauf
Ihr Antrag wird im Anschluss geprüft. Bei Nutzung des einfachen Online-Antrags und bei einem schriftlichen Antrag erhalten Sie einen Bescheid sowie eine Zahlungsaufforderung mit der Post. Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portals erhalten Sie den Bescheid auf Wunsch elektronisch nachdem die Verwaltungsgebühr über das Bezahlverfahren entrichtet wurde.
Dienste
Downloads
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-326
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Osterfeuer werden in unserer Region meistens am Ostersonntag entzündet. Hierfür ist zwingend eine Erlaubnis erforderlich.
Eine Erlaubnis wird in Rheda-Wiedenbrück nur erteilt, wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer verzichtet wird zu Gunsten einiger weniger Feuer, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen.
Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende
Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m. Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen. Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist
Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
Lageplan
- Es muss sich um ein Traditionsfeuer handeln.
- Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
- Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m
- Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen.
- Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
-
Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen, - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
- Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
der von brennbaren Stoffen frei ist.
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
- Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.
Online-Antrag
Sie können den Antrag digital stellen. die Online-Anträge finden Sie unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite. Sie können wählen zwischen dem einfachen Online-Antrag (keine Anmeldung erforderlich) oder der Online-Veranstaltungsanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP.NRW). Bei der Nutzung des WSP ist zwingend ein Servicekonto.NRW erforderlich. Der Bescheid wird Ihnen auf Wunsch nach Prüfung und erfolgter Online-Zahlung elektronisch über das WSP zur Verfügung gestellt.
Schriftlicher Antrag
Unter dem Punkt "Downloads" steht Ihnen ein Antragsvordruck zur Verfügung. Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Weiterer Verfahrensablauf
Ihr Antrag wird im Anschluss geprüft. Bei Nutzung des einfachen Online-Antrags und bei einem schriftlichen Antrag erhalten Sie einen Bescheid sowie eine Zahlungsaufforderung mit der Post. Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portals erhalten Sie den Bescheid auf Wunsch elektronisch nachdem die Verwaltungsgebühr über das Bezahlverfahren entrichtet wurde.
Zeitnah vor dem Abbrenndatum
vier Wochen vor dem Abbrenntermin
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9211/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.