Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Ihnen Auskunft über evtl. Eintragungen zu Ihrem Gewerbebetrieb, wie z. B. rechtskräftig gewordene Bußgelder und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Rheda-Wiedenbrück betreiben.

Es gibt zwei Arten von Auskünften:

  • Belegart 01 = Auskunft an den Betroffenen
  • Belegart 09 = Auskunft an eine deutsche Behörde

Bei der Belegart 09 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

 

  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis

Keine

13,00 Euro (EC-Karten-Zahlung ist möglich)

 1 - 2 Wochen (ohne Gewähr)

Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.

Über das Online-Portal des Budesamtes für Justiz kann die Auskunft elektronisch beantragt werden. Sie benötigen hierzu einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät (Smartphone/Tablet), die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Falls Sie Ihre PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion bei Ihnen noch nicht aktiviert wurde, müssen Sie zunächst einen PIN-Brief bestellen.

Auskünfte zum genauen Verfahren finden Sie ebenfalls beim Bundesamt für Justiz.

Der Antrag kann auch persönlich bei den unten angegebenen Ansprechpartnern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt unter Vorlage folgender Unterlagen gestellt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis

Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, so sollten Sie für eine schriftliche Antragstellung das Ihnen angebotene Antragsformular (siehe Formulare, die Sie herunterladen können) nutzen und komplett ausfüllen.

Senden Sie dieses an Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück mit Kopien folgender Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis
  • Gebühr in Höhe von 13,00 Euro in bar oder als Verrechnungsscheck (keine Briefmarken)

Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit an.

Eine Zusendung per Fax an die Fax-Nummer 05242 963480 ist ebenfalls möglich. In diesem Fall erheben wir die Gebühr mittels Rechnung.

Nach Antragseingang wird mittels Ihrer Angaben der Amtliche Antragsvordruck erstellt und unverzüglich an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt.

Die vom Bundesamt der Justiz ausgestellte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen bzw. der Behörde, welche Sie als Empfänger angegeben haben, anschließend zugesandt.

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Kontaktpersonen

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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