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Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Ihnen Auskunft über evtl. Eintragungen zu Ihrem Gewerbebetrieb, wie z. B. rechtskräftig gewordene Bußgelder und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Rheda-Wiedenbrück betreiben.
Es gibt zwei Arten von Auskünften:
- Belegart 01 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 09 = Auskunft an eine deutsche Behörde
Bei der Belegart 09 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
Keine
1 - 2 Wochen (ohne Gewähr)
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
Über das Online-Portal des Budesamtes für Justiz kann die Auskunft elektronisch beantragt werden. Sie benötigen hierzu einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät (Smartphone/Tablet), die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Falls Sie Ihre PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion bei Ihnen noch nicht aktiviert wurde, müssen Sie zunächst einen PIN-Brief bestellen.
Auskünfte zum genauen Verfahren finden Sie ebenfalls beim Bundesamt für Justiz.
Der Antrag kann auch persönlich bei den unten angegebenen Ansprechpartnern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt unter Vorlage folgender Unterlagen gestellt werden:
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, so sollten Sie für eine schriftliche Antragstellung das Ihnen angebotene Antragsformular (siehe Formulare, die Sie herunterladen können) nutzen und komplett ausfüllen.
Senden Sie dieses an Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück mit Kopien folgender Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
- Gebühr in Höhe von 13,00 Euro in bar oder als Verrechnungsscheck (keine Briefmarken)
Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit an.
Eine Zusendung per Fax an die Fax-Nummer 05242 963480 ist ebenfalls möglich. In diesem Fall erheben wir die Gebühr mittels Rechnung.
Nach Antragseingang wird mittels Ihrer Angaben der Amtliche Antragsvordruck erstellt und unverzüglich an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt.
Die vom Bundesamt der Justiz ausgestellte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen bzw. der Behörde, welche Sie als Empfänger angegeben haben, anschließend zugesandt.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-245
-
Faxnummer: 05242 963-480
-
-
Telefonnummer: 05242 963-246
-
Faxnummer: 05242 963-480
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Ihnen Auskunft über evtl. Eintragungen zu Ihrem Gewerbebetrieb, wie z. B. rechtskräftig gewordene Bußgelder und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Rheda-Wiedenbrück betreiben.
Es gibt zwei Arten von Auskünften:
- Belegart 01 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 09 = Auskunft an eine deutsche Behörde
Bei der Belegart 09 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
Über das Online-Portal des Budesamtes für Justiz kann die Auskunft elektronisch beantragt werden. Sie benötigen hierzu einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät (Smartphone/Tablet), die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Falls Sie Ihre PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion bei Ihnen noch nicht aktiviert wurde, müssen Sie zunächst einen PIN-Brief bestellen.
Auskünfte zum genauen Verfahren finden Sie ebenfalls beim Bundesamt für Justiz.
Der Antrag kann auch persönlich bei den unten angegebenen Ansprechpartnern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt unter Vorlage folgender Unterlagen gestellt werden:
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, so sollten Sie für eine schriftliche Antragstellung das Ihnen angebotene Antragsformular (siehe Formulare, die Sie herunterladen können) nutzen und komplett ausfüllen.
Senden Sie dieses an Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück mit Kopien folgender Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
- Gebühr in Höhe von 13,00 Euro in bar oder als Verrechnungsscheck (keine Briefmarken)
Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit an.
Eine Zusendung per Fax an die Fax-Nummer 05242 963480 ist ebenfalls möglich. In diesem Fall erheben wir die Gebühr mittels Rechnung.
Nach Antragseingang wird mittels Ihrer Angaben der Amtliche Antragsvordruck erstellt und unverzüglich an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt.
Die vom Bundesamt der Justiz ausgestellte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen bzw. der Behörde, welche Sie als Empfänger angegeben haben, anschließend zugesandt.
1 - 2 Wochen (ohne Gewähr)
Keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9176/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.