Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Ihnen Auskunft über evtl. Eintragungen zu Ihrem Gewerbebetrieb, wie z. B. rechtskräftig gewordene Bußgelder und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

Antragsberechtigt ist jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz in Rheda-Wiedenbrück gemeldet ist.

Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vertretungsvollmacht, wenn Sie sich durch jemand anderen vertreten lassen

Keine

13,00 Euro (EC-Karten-Zahlung ist möglich)

1 bis 2 Wochen (ohne Gewähr)

Über das Online-Portal des Budesamtes für Justiz kann die Auskunft elektronisch beantragt werden. Sie benötigen hierzu einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät (Smartphone/Tablet), die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Falls Sie Ihre PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion bei Ihnen noch nicht aktiviert wurde, müssen Sie zunächst einen PIN-Brief bestellen.

Auskünfte zum genauen Verfahren finden Sie ebenfalls beim Bundesamt für Justiz.

Der Antrag kann persönlich bei den Ansprechpartnern des Bürgerbüros unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, so sollten Sie für eine schriftliche Antragstellung das Ihnen angebotene Antragsformular (siehe Formulare, die Sie herunterladen können) nutzen und komplett ausfüllen. Senden Sie dieses an Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Soziales und Bürgerservice, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück mit Kopien folgender Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gebühr in Höhe von 13,00 Euro in bar oder als Verrechnungsscheck (keine Briefmarken)

Nach Antragstellung wird mittels Ihrer Angaben der Amtliche Antragsvordruck erstellt und unverzüglich an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt.

Die vom Bundesamt der Justiz ausgestellte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen bzw. der Behörde, welche Sie als Empfänger angegeben haben, anschließend innerhalb einer Bearbeitungsdauer von 1 bis 2 Wochen (ohne Gewähr) zugesandt.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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