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Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Übernahme eines Gewerbebetriebes und die Eröffnung einer Filiale ist unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, bei der "örtlichen Ordnungsbehörde" (Ordnungsamt) anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegt.
Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten als Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten, Ingenieure, Architekten, Dolmetscher), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien, Photovoltaik auf eigenem Grund und Boden) und die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Tierzucht, Jagd).
Nur anzeigepflichtige Tätigkeiten:
Hierfür wenden Sie sich an direkt an die hier gennanten Ansprechpersonen der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten:
Bestimmte Tätigkeiten bedürfen vor Ihrer gewerblichen Anmeldung der Erteilung einer gesonderten Erlaubnis.
Hier eine Liste dieser Tätigkeiten und der für die Erlaubnis zuständigen Behörde:
Erlaubnisse für
- Makler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34 c GewO
- Güterkraftverkehrgewerbe
- Taxigewerbe
- Bewachungsgewerbe
Zuständige Behörde:
Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33330 Gütersloh
Erlaubnisse für
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
Zuständige Behörde:
Agentur für Arbeit Gütersloh, Königstraße 60, 33330 Gütersloh, Tel. 0800 4555520
oder
Regionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf
Erlaubnisse für
- Gaststätten
- Spielhallen
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglicheiten
Zuständige Behörde:
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt
Sobald die Erlaubnis erteilt ist, können Sie die Ausübung des Gewerbes bei den Ansprechpersonen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt anzeigen.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug/-auszüge
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Sie können die Gewerbeanmeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche "Online-Gewerbeanmeldung" auf dieser Seite. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mittels Servicekonto.NRW oder Unternehmenskonto erforderlich. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich mit dem auf dieser Seite verfügbaren Vordruck (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242/963480.
Es ist auch möglich, sich bei der Gewerbe-Anmeldung vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-245
-
Faxnummer: 05242 963-480
-
-
Telefonnummer: 05242 963-246
-
Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Übernahme eines Gewerbebetriebes und die Eröffnung einer Filiale ist unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, bei der "örtlichen Ordnungsbehörde" (Ordnungsamt) anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegt.
Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten als Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten, Ingenieure, Architekten, Dolmetscher), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien, Photovoltaik auf eigenem Grund und Boden) und die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Tierzucht, Jagd).
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug/-auszüge
Nur anzeigepflichtige Tätigkeiten:
Hierfür wenden Sie sich an direkt an die hier gennanten Ansprechpersonen der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten:
Bestimmte Tätigkeiten bedürfen vor Ihrer gewerblichen Anmeldung der Erteilung einer gesonderten Erlaubnis.
Hier eine Liste dieser Tätigkeiten und der für die Erlaubnis zuständigen Behörde:
Erlaubnisse für
- Makler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34 c GewO
- Güterkraftverkehrgewerbe
- Taxigewerbe
- Bewachungsgewerbe
Zuständige Behörde:
Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33330 Gütersloh
Erlaubnisse für
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
Zuständige Behörde:
Agentur für Arbeit Gütersloh, Königstraße 60, 33330 Gütersloh, Tel. 0800 4555520
oder
Regionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf
Erlaubnisse für
- Gaststätten
- Spielhallen
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglicheiten
Zuständige Behörde:
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt
Sobald die Erlaubnis erteilt ist, können Sie die Ausübung des Gewerbes bei den Ansprechpersonen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt anzeigen.
Sie können die Gewerbeanmeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche "Online-Gewerbeanmeldung" auf dieser Seite. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mittels Servicekonto.NRW oder Unternehmenskonto erforderlich. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten.
Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich mit dem auf dieser Seite verfügbaren Vordruck (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242/963480.
Es ist auch möglich, sich bei der Gewerbe-Anmeldung vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9173/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.