Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. 

Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

Betriebsauflösung oder Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes 

  • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeabmeldung
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.

Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Die Gewerbeabmeldung in Nordrhein-Westfalen ist gebührenfrei.

Bei Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird die Gewerbeabmeldung innerhalb einer Woche bescheinigt.

Sie haben die Möglichkeit unter dem Punkt "Dienste" einen Online-Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu stellen. Sie werden dann durch die erforderlichen Abfragen geführt und können die notwendigen Unterlagen direkt online hochladen. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mittels Servicekonto.NRW oder Unternehmenskonto erforderlich.

Um Ihrer Meldepflicht nachzukommen, können Sie sich alternativ unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die unten stehenden Ansprechpartner des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt wenden.

Die Gewerbeabmeldung kann auch schriftlich mit dem auf dieser Seite zur Verfügung stehenden Vordruck (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: 05242 963480.

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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