Die Stadt Rheda-Wiedenbrück betreibt 18 gedeckte Sportanlagen, 5 Schwimmbäder und weitere Außensportanlagen, welche durch Sportvereine, die Volkshochschule (VHS) und diverse soziale Organisationen genutzt werden können.
Um Ihnen die Buchung und Nutzung dieser Anlagen zu vereinfachen wurde der Belegungsmelder für Sportanlagen eingerichtet.
Die Öffnungszeiten der jeweiligen Sportstätte werden von der Stadt Rheda-Wiedenbrück festgelegt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass die schulische Nutzung (einschließlich der Offenen Ganztagsschule) grundsätzlich Vorrang vor der außerschulischen Nutzung hat.
Sie sind ein Verein, welcher im Stadtsportverband organisiert ist, Mitglied/Kurs der VHS oder eine soziale Organisation/Einrichtung.
Die Sporthallen dürfen nur unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person betreten und genutzt werden, welcher die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen der Haus- und Nutzungsordnung obliegt.
Minderjährige können als verantwortliche Beauftragte eingesetzt werden, wenn sie förmlich durch den Vereinsvorstand bestellt wurden, sie mindestens 16 Jahre alt sind, über die notwendige persönliche und fachliche Reife verfügen und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben.
Ein Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Sportstätte zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.
Die Genehmigung zur Nutzung einer Sporthalle kann mit Auflagen verbunden und jederzeit widerrufen werden.
Keine
Keine
Die Bearbeitungsdauer fällt der Komplexität des Einzelfalls entsprechend aus.
Nachdem Sie Ihren Belegungs-Antrag im Onlineformular gestellt haben, kommt die zuständige Fachabteilung schnellstmöglich und unaufgefordert auf Sie zurück.
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Einrichtung
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II.3-51.2 Bildung und Sport
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-580
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Faxnummer: 05242 963-400
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Telefonnummer: 05242 963-284
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Faxnummer: 05242 963-400
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-285
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Faxnummer: 05242 963-400