Sie haben ein Bauvorhaben genehmigt bekommen und möchten beginnen? Das Bauvorhaben wird durch Baukontrollen begleitet.

Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Bauausführung genehmigter Bauvorhaben und stellt bauliche Gefahrenzustände fest. Sie überprüft auch illegale Bauvorhaben, überwacht angeordnete Mängelbeseitigungen und führt Ortsbesichtigungen aufgrund von Nachbarbeschwerden durch. Dazu sind die Mitarbeitenden berechtigt, Grundstücke und Gebäude einschließlich Wohnungen zu betreten.

Das Bauvorhaben muss dem beantragten Baufortschritt entsprechen.

Mit Erteilung einer Baugenehmigung werden folgende Vordrucke der Bauherrschaft zugestellt: Baustellenschild, Anzeige Baubeginn, Anzeige Rohbau, Anzeige Fertigstellung.

Anzeigen sind 2 Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde abzugeben.

Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens. Bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.

ca. 2 Wochen.

Die entsprechende Kontrolle kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.

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IV.2 Fachbereich Bauordnung

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