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Sie haben ein Bauvorhaben genehmigt bekommen und möchten beginnen? Das Bauvorhaben wird durch Baukontrollen begleitet.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Bauausführung genehmigter Bauvorhaben und stellt bauliche Gefahrenzustände fest. Sie überprüft auch illegale Bauvorhaben, überwacht angeordnete Mängelbeseitigungen und führt Ortsbesichtigungen aufgrund von Nachbarbeschwerden durch. Dazu sind die Mitarbeitenden berechtigt, Grundstücke und Gebäude einschließlich Wohnungen zu betreten.
Das Bauvorhaben muss dem beantragten Baufortschritt entsprechen.
Mit Erteilung einer Baugenehmigung werden folgende Vordrucke der Bauherrschaft zugestellt: Baustellenschild, Anzeige Baubeginn, Anzeige Rohbau, Anzeige Fertigstellung.
Anzeigen sind 2 Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde abzugeben.
ca. 2 Wochen.
Die entsprechende Kontrolle kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.
Einrichtung
-
III.3 Fachbereich Bauordnung
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-370
-
Faxnummer: 05242 963-410
Vollständige Kontaktdaten einblenden
III.3 Fachbereich Bauordnung
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Sie haben ein Bauvorhaben genehmigt bekommen und möchten beginnen? Das Bauvorhaben wird durch Baukontrollen begleitet.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Bauausführung genehmigter Bauvorhaben und stellt bauliche Gefahrenzustände fest. Sie überprüft auch illegale Bauvorhaben, überwacht angeordnete Mängelbeseitigungen und führt Ortsbesichtigungen aufgrund von Nachbarbeschwerden durch. Dazu sind die Mitarbeitenden berechtigt, Grundstücke und Gebäude einschließlich Wohnungen zu betreten.
Mit Erteilung einer Baugenehmigung werden folgende Vordrucke der Bauherrschaft zugestellt: Baustellenschild, Anzeige Baubeginn, Anzeige Rohbau, Anzeige Fertigstellung.
Das Bauvorhaben muss dem beantragten Baufortschritt entsprechen.
Die entsprechende Kontrolle kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.
ca. 2 Wochen.
Anzeigen sind 2 Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde abzugeben.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8486/showSie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen?
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Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.