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Sie haben Fragen zu einem Bauvorhaben? Hier erfahren Sie mehr.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu:
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren
- Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen
- Verfahrensschritten und Ansprechpartner
- Unterlagen und Bauvorlagen für Antragsverfahren
Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt nicht die Planung eines Vorhabens, sondern gibt nur eine mündliche Auskunft zu konkreten Fragen, die das öffentliche Baurecht betreffen.
Bei Fragen zum Planungsrecht wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner, siehe unten: Bauberatung (bauordnungsrechtlich).
Es muss ein berechtigtes Interesse an der Antwort bestehen.
ggf. Unterlagen auf welche sich die Anfrage bezieht
keine
ca. 2 Wochen
Die Anfrage kann telefonisch, persönlich nach Terminabsprache oder per E-Mail gestellt werden. Der/die zuständige Sachbearbeitende wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Bauberatung durchführen. Es sind konkrete Fragen zu stellen.
Einrichtung
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III.3 Fachbereich Bauordnung
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-382
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Faxnummer: 05242 963-410
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Telefonnummer: 05242 963-381
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Faxnummer: 05242 963-410
Vollständige Kontaktdaten einblenden
III.3 Fachbereich Bauordnung
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück