Die Fachstelle Jugendhilfe im Strafverfahren steht jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten und straffällig werden im Strafverfahren zur Seite indem sie eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem betroffenen jungen Menschen einnehmen.
Die Fachkräfte informieren, beraten und unterstützen vor, während und nach dem Strafverfahren bei der Bewältigung der Folgen und Konsequenzen, die sich aus einem Strafverfahren ergeben. Ziel dabei ist es, zur Vermeidung künftiger Straftagen beizutragen.
Einrichtung
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II.3-51.1 Allgemeiner Sozialer Dienst
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Kontaktpersonen
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