Die Arbeitgeberbeauftragte für Arbeitsschutz ist zuständig für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden der Stadt Rheda-Wiedenbrück. 

Der Arbeitsschutz ist eine Pflicht aller Arbeitgebenden in Deutschland. Die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Dienstbetrieb ist sicherzustellen. Hierfür sind unterschiedliche Stellen des Rathauses zuständig. Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes, die Einrichtung und Überprüfung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie alle Fragestellungen rund um „sicheres Arbeiten“ werden durch die Arbeitgeberbeauftragte für Arbeitsschutz koordiniert.

Gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeitsschutz (ASA) – dem zentralen internen Gremium für den Arbeitsschutz – werden unter anderem Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden erarbeitet, Arbeitsunfälle ausgewertet, Schwerpunkte im innerbetrieblichen Arbeitsschutz festgelegt oder Gefährdungsbeurteilungen besprochen. Die Arbeitgeberbeauftragte ist Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitsschutz und betreut diesen. 

Bitte beachten: Die Arbeitgeberbeauftragte für Arbeitsschutz ist ausschließlich für interne Vorgänge zuständig! Wenn Sie Fragen zum Arbeitsschutz haben, oder eine Beschwerde hinsichtlich des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb vorbringen möchten, müssen Sie sich an die Bezirksregierung Detmold – Dezernate 55 - 57 wenden! 

Informationen rund um das Themengebiet Arbeitsschutz erhalten Sie unter:

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I.4 Fachbereich Personalwesen

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