Für die Dürchführung eines Straßen- /Fest-/ Laternenumzuges wird eine Erlaubnis benötigt.
Wenn öffentlche Straßen und Wege durch die Zahl von Teilnehmern einer Veranstraltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, so ist hierfür bei der Straßenverkehrsbehorde eine Erlaubnis einzuholen.
Keine
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
- Datum, Ort und Zeitraum, wo und wann der Umzug durchgeführt werden soll.
- Anzahl der Teilnehmer
- Streckenverlauf des Umzuges
Der Antrag ist 2 Wochen vor Beginn der Verantaltung einzureichen.
Keine
Eine Woche
- Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle Schäden, die durch die Veranstaltung an Personen und Sachen verursacht werden.
- Der beantragte Marschweg ist einzuhalten.
- Der Umzug ist auf der gesamten Strecke von Aufsichtspersonal in ausreichender Zahl zu begleiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass der Zusammenhang im Zug gewährleistet wird und Gefahren sofort beseitigt werden.
Einreichung des vollständigen Antrages
Einrichtung
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Faxnummer: 05242 963-480
- E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
- Servicezeiten
- Weitere Informationen
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-238
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Faxnummer: 05242 963-480