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Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder –führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.
keine
Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung
sofort
Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.
Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.
Einrichtung
-
Straßenverkehr
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Straßenverkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder –führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.
Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
keine
Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.
sofort
Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung
Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/625080/show